Gesamtbericht nach EU-VO 1370/2007

In der Verordnung 1370/2007 hat die Europäische Union rechtliche Festlegungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die ÖPNV-Aufgabenträger an Verkehrs- unternehmen zur Erbringung von Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personenverkehr getroffen. Eine dieser Festlegungen regelt, dass die Aufgabenträger jährlich einen Gesamtbericht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich vergebenen Aufträge zur Erbringung von Verkehrsleistungen veröffentlichen müssen.

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Gesamtbericht nach EU-VO 1370/2007

Gesamtbericht nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 in der Stadt Wetzlar